So geht's

Alle Jugendverbände der Kantone Obwalden und Nidwalden dürfen bei fäischter mitmachen.

 

 

Ein Verband gilt als angemeldet, wenn zwei Leitende am Anfang des fäischter-Jahres an der Informationsveranstaltung im Januar teilnehmen. Davon muss mindestens eine Person 18 Jahre alt sein. Danach ist der Verband automatisch für ein Jahr beim fäischter dabei und darf von den Leistungen des fäischters Gebrauch machen.

 

 

Zwischen Februar und November finden drei Workshops zu drei verschiedenen Themen statt. Die Leitenden der angemeldet Verbände dürfen diese Ausbildungsworkshops besuchen und werden dafür vergütet.

 

 

Während dem Jahr soll jeder Verband sich Gedanken dazu machen, wo sie ein fäischter-Thema aus den Workshops spezifischer einbringen möchten oder wo dies bereits der Fall ist. Nach der Umsetzung eines Themas soll danach vom ganzen Leitungsteam ein Produkt entstehen, welches am fäischter-Fest präsentiert wird. Das Produkt muss folgende Kriterien erfüllen:

 

  • Gruppenarbeit
  • Bezug zu fäischter-Thema: Thema soll sichtbar sein und muss inhaltlich mit Suchprävention und/oder Gesundheitsförderung zusammenhängen (z.B. Themen der Workshops)
  • Ausgangslage: Leitungsteam, Höck, Übung/Scharanlass, Lager
  • Originalität und Kreativität
  • sichtbarer/spürbarer Prozess: keine "last minute" Präsentation
  • vorbereitete Präsentation

 

 

Am Ende des fäischter-Jahres findet das fäischter-Fest statt. Pro angemeldeter Verband muss jeweils mindestens eine Person des Leitungsteam teilnehmen und die Umsetzung eines fäischter-Themas präsentieren. Das fäischter-Fest dient aber auch als Austausch unter den Leitenden.